Afinion Project-Viewer prend en charge toutes les versions actuellement utilisées du projet MS (Projet 2000, 2002, 2003, 2007 et 2010) simultanément. Affiche également les plans d’Excel et SAP R/3 PS, y compris la structure WBS. Des filtres pour la plupart des sélections utilisées sont disponibles et des filtres automatiques. Project-Viewer est en cours d’exécution sur Windows, Mac OSX, Linux, Solaris et Unix. L’intégration du logo est disponible. Il peut stocker toutes les activités qui sont assignées à une ressource directement dans le dossier de tâches Outlook de la ressource. Afinion Project-Viewer peut imprimer le plan dans des formats A4 à A0, uniquement limités par les traceurs et imprimantes disponibles. Dans Project-Viewer, vous pouvez définir l’échelle de temps d’une manière gratuite, de sorte que vous pouvez afficher les tâches en une heure, quotidienne, hebdomadaire, mensuelle, base trimestrielle. Afinion Project-Viewer permet à l’utilisateur de choisir les colonnes en fonction de ses besoins individuels. Afinion Project-Viewer est facile à installer. Aussi les utilisateurs novices n’ont pas de problèmes et seulement peu d’efforts pour voir leurs tâches. Afinion Project-Viewer est également capable de s’exécuter en mode serveur, par exemple pour Citrix. Dans ce cas, les paramètres individuels sont stockés pour chaque employé. Langues standard Anglais, Italien, Pays-Bas, Français, Allemand, Espagnol, Japonais, Chinois. La partie SAP utilise SAMI 2.1 l’interface certifiée pour SAP. APV fonctionne comme un programme ou comme un service défini lors de l’installation. Le menu peut être personnalisé par administrateur et peut être protégé afin que les utilisateurs ne puissent pas modifier la configuration. L’écran de démarrage peut être modifié pour ses propres besoins. Afinion Project Viewer peut être facilement utilisé avec votre distribution logicielle particulièrement intéressante pour les licences d’entreprise. Licences de fiducie et d’entreprise disponibles. Demande-moi. Les utilisateurs ne peuvent pas modifier les données, de sorte que les données sont sûres. Afinion Project Viewer affiche toutes les vues et tables utilisées par project manager. Ainsi, les utilisateurs spectateurs voient exactement la même chose que Project Manager. Version gratuite et version Light disponible. Afinion Project Viewer a remporté plusieurs prix au cours des dernières années.
historique de la version
- Version 6.0 posté sur 2010-12-06
Unterstützt Project 2010 und Japanisch als Benutzersprache implementiert
- Version 4.1 posté sur 2007-03-01
Installation als Dienst oder als Programm
Détails du programme
Cluf
EULA - Accord de licence utilisateur final
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für die eigenständigen Afinion Softwareprodukte:
Afinion Project-Viewer (Édition complète)
Afinion Project-Viewer (Édition Lumière)
Afinion Project-Viewer (Édition gratuite)
Sie können zu Evaluationszwecken den Afinion Project-Viewer (Full Edition) oder den Afinion Project-Viewer (Light Edition) jeweils für die Dauer von 30 Tagen ab Download lizenzfrei testen. Der Afinion Project-Viewer (Free Edition) kann kostenfrei auf jedem Rechner installiert und genutzt werden. Er kann jedoch nicht in Applikationen eingebunden oder anderweitig ausserhalb Ihrer Firma distributiert werden, ausgenommen es liegt Ihnen die ausdrückliche Genehmigung der Afinion AG vor. Haben Sie Interesse daran, wenden Sie sich direkt an uns: www.afinion.ch oder Tél. : +41 (0)56 267 40 50.
WICHTIG - SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Afinion Endbenutzer-Lizenzvertrag ("ELA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (sowohl als natürliche oder als juristische Person, in diesem ELA nachfolgend "Sie" oder "Ihnen" genannt) und Afinion für eines oder mehrere entsprechend diesem ELA beiliegende, oben bezeichnete Afinion Softwareprodukte, die dazugehörigen Medien, gedruckte Materialien und Dokumentationen in elektronischer Form umfasst (das "Softwareprodukt"). Das Softwareprodukt umfasst außerdem alle Software-Updates, Add-On-Komponenten, Vorlagen, Webdienste und/oder Ergänzungen, die Afinion Ihnen möglicherweise zur Verfügung stellt oder verfügbar macht oder die Sie durch die Verwendung von Features oder der Funktionalität des Softwareprodukts erhalten, nachdem Sie Ihre ursprünglich Kopie des Softwareprodukts erhalten haben (ob durch Lieferung einer CD, Erlaubnis zum Download aus dem Internet oder von einer eigenen Website oder anderweitig durch aktiven Versand), soweit solchen Elementen kein gesonderter Lizenzvertrag oder gesonderte Nutzungsbestimmungen beiliegen.
Indem Sie das Softwareprodukt installieren, kopieren, downloaden, darauf zugreifen oder es anderweitig verwenden, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses ELAs gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses ELAs nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu installieren, darauf zuzugreifen oder es zu verwenden.
Lizenzeinräumung für das Softwareprodukt
Das Softwareprodukt wird durch Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. Das Softwareprodukt wird lizenziert, nicht verkauft.
1. LIZENZEINRÄUMUNG. Dieser Abschnitt des ELAs beschreibt Ihre allgemeinen Lizenzrechte zur Installation und Verwendung des Softwareprodukts. Außerdem beschreibt er eine Reihe zusätzlicher Lizenzrechte. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Lizenzrechte gelten vorbehaltlich aller anderen Bestimmungen dieses ELAs.
* Allgemeine Lizenzgewährung zur Installation und Verwendung der Softwareprodukte Afinion Project-Viewer (Full Edition), Afinion Project-Viewer (Light Edition)
Sie sind berechtigt, eine Kopie des Softwareprodukts pro erworbener Lizenz für einen Benutzer auf einer Arbeitsstation, einem Terminal oder anderen digitalen elektronischen oder analogen Gerät ("Gerät") zu installieren und zu verwenden. Sie haben nur dann das Recht, anderen Personen den Zugriff auf Ihre Kopie des Softwareprodukts und deren Verwendung von Ihrem Gerät aus zu gestatten, wenn Sie die in der alternativen Lizenzgewährung im übernächsten Absatz beschriebenen Beschränkungen befolgen. Wenn Sie ein Unternehmen führen, sind Sie berechtigt, eine zweite Kopie des Softwareprodukts auf einem tragbaren Gerät, das Ihnen gehört, für die ausschließliche Verwendung durch die Person innerhalb Ihres Unternehmens zu installieren, die der Benutzer der Hauptkopie des Softwareprodukts ist, vorausgesetzt, diese Person verwendet die zweite Kopie nur zu geschäftlichen Zwecken und vorausgesetzt, dass diese Installation und Verwendung unter Einhaltung aller Bestimmungen dieses ELAs erfolgt.
* Alternative Lizenzgewährung für Speicherung/Netzwerknutzung. Alternativ zu den im vorherigen Abschnitt gewährten Rechten sind Sie berechtigt, eine Kopie des Softwareprodukts auf einer Speichervorrichtung, wie z. B. einem Netzwerkserver zu installieren und Personen innerhalb Ihres Unternehmens zu gestatten, auf das Softwareprodukt von anderen Geräten aus über ein privates Netzwerk zuzugreifen und es zu verwenden, vorausgesetzt, Sie erwerben für die Speichervorrichtung, auf der das Softwareprodukt installiert ist, sowie für jedes gesonderte Gerät, von dem aus auf das Softwareprodukt zugegriffen wird und dieses verwendet wird, eine Lizenz pro Benutzer, die speziell für die Verwendung des Softwareprodukts auf diesem Gerät gilt. Diese Lizenz berechtigt Sie nicht, jemandem zu gestatten, über das Internet auf das Softwareprodukt zuzugreifen oder dieses zu verwenden. Diese Lizenzgewährung schließt das Recht ein, die in den folgenden Abschnitten beschriebenen zusätzlichen Lizenzrechte auszuüben. Eine Lizenz für das Softwareprodukt darf nicht geteilt oder auf mehreren Geräten gleichzeitig verwendet werden z.B über ein Portal.
* Zusätzliche Lizenzgewährung für Systemadministratoren. Sie sind berechtigt, Systemadministratoren innerhalb Ihres Unternehmens den Zugriff auf das Softwareprodukt und seine Verwendung nur zu dem Zweck zu gestatten, Ihnen beim Installieren, Konfigurieren und Warten dieser Kopie des Softwareprodukts behilflich zu sein. Sie müssen gesonderte Lizenzen für das Softwareprodukt für Systemadministratoren erwerben, damit diese das Softwareprodukt, wie in anderen Abschnitten dieses ELAs beschrieben, verwenden können.
* Vorbehalt von Rechten. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Afinion vorbehalten.
2. BESCHREIBUNG VON ANDEREN RECHTEN UND EINSCHRÄNKUNGEN.
* Nicht zum Weiterverkauf bestimmte Software. Das Softwareprodukt ist nicht zum Weiterverkauf bestimmt, es sei denn, Sie haben mit Afinion eine andere Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen. Insoweit ist Ihre Verwendung des Softwareprodukts ungeachtet anderer Abschnitte dieses ELAs auf Demonstrations-, Test- oder Bewertungszwecke beschränkt, und Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt weiterzuverkaufen oder auf andere Weise für einen Gegenwert zu übertragen.
* Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
* Trennung von Komponenten. Das Softwareprodukt wird als einheitliches Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, seine Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem Gerät voneinander zu trennen, es sei denn, dies wird in diesem ELA ausdrücklich gestattet.
* Marken. Dieses ELA gewährt Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken oder Dienstleistungsmarken von Afinion.
* Keine Vermietung, kein Leasing oder kommerzielles Hébergement. Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder Dritten damit kommerzielle Hostingdienste bereitzustellen.
* Supportleistungen. Afinion bietet Ihnen möglicherweise Supportleistungen in Verbindung mit dem Softwareprodukt ("Supportleistungen"). Die Inanspruchnahme der Supportleistungen unterliegt den Afinion-Bestimmungen und -programmen, die im Benutzerhandbuch, der Dokumentation im "Online"-Format oder anderen von Afinion zur Verfügung gestellten Materialien beschrieben sind. Jeder ergänzende Softwarecode, der Ihnen als Teil der Supportleistungen zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil des Softwareprodukts betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses ELAs. Sied als Bestandteil des Softwareprodukts betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses ELAs. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Afinion berechtigt ist, die technischen Daten, die Sie Afinion im Rahmen der Supportleistungen zur Verfügung stellen, für geschäftliche Zwecke, einschließlich Produktsupport und Produktentwicklung, zu verwenden. Afinion verpflichtet sich, solche technischen Daten ausschließlich anonym zu verwenden.
* Softwareübertragung. Der erste Lizenznehmer des Softwareprodukts ist berechtigt, dieses ELA und Softwareprodukt einmalig und dauerhaft nur direkt an einen Endbenutzer zu übertragen, es sei denn, in diesem Abschnitt ist etwas anderes bestimmt. Diese Übertragung muss das vollständige Softwareprodukt umfassen (einschließlich aller Komponenten, der Medien und gedruckten Materialien, aller Updates, dieses ELAs und gegebenenfalls des Echtheitszertifikats). Eine solche Übertragung darf nicht als Kommission oder irgendeine andere indirekte Übertragung erfolgen. Der Empfänger einer solchen einmaligen Übertragung muss sich einverstanden erklären, die Bestimmungen dieses ELA einzuhalten, einschließlich der Verpflichtung, dieses ELA und Softwareprodukt nicht weiter zu übertragen.
* Kündigung. Unbeschadet sonstiger Rechte ist Afinion berechtigt dieses ELA zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses ELAs verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des Softwareprodukts und alle seine Komponenten zu vernichten.
3. MISES À JOUR.
Standardsoftwareprodukt. Sofern das Softwareprodukt als Update gekennzeichnet ist, müssen Sie zur Verwendung des Softwareprodukts über die entsprechende Lizenz für ein Produkt verfügen, das von Afinion als für das Update geeignet bezeichnet wird. Ein Softwareprodukt, das als Update gekennzeichnet ist, ersetzt oder ergänzt (oder deaktiviert) das Ausgangsprodukt. Sie dürfen das resultierende upgedatete Produkt nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses ELAs verwenden. Sofern das Softwareprodukt ein Update einer Komponente eines Softwareprogrammpakets ist, das Sie als einheitliches Produkt lizenziert haben, darf das Softwareprodukt nur als Teil dieses einheitlichen Produktpakets verwendet und übertragen und nicht zur Verwendung auf mehr als einem Gerät getrennt werden.
4. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE.
Alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an dem Softwareprodukt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text, Icons und "Applets", die im Softwareprodukt enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und allen Kopien des Softwareprodukts liegen bei Afinion oder deren Lieferanten. Alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an Inhalten, die nicht im Softwareprodukt enthalten sind, auf die jedoch mit Hilfe des Softwareprodukts zugegriffen werden kann, liegen bei dem jeweiligen Inhaltseigentümer und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt sein. Dieses ELA gewährt Ihnen kein Recht, solche Inhalte zu verwenden. Wenn dieses Softwareprodukt Dokumentation enthält, die nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird, dürfen Sie eine Kopie dieser elektronischen Dokumentation drucken. Sie sind nicht berechtigt, das dem Softwareprodukt eventuell beiliegende gedruckte Begleitmaterial zu kopieren.
5. SICHERUNGSKOPIE. Nach der Installation einer (1) Kopie des Softwareprodukts pro erworbener Lizenz gemäß diesem ELA dürfen Sie das Originalmedium, auf dem das Softwareprodukt von Afinion zur Verfügung gestellt wurde, nur für Sicherungs- oder Archivierungszwecke aufberenwah. Wenn das Originalmedium erforderlich ist, um das Softwareprodukt auf dem Gerät zu verwenden, sind Sie berechtigt eine (1) Kopie des Softwareprodukts nur für Sicherungs- oder Archivierungszwecke anzufertigen. Sie sind nicht berechtigt, anderweitig Kopien des Softwareprodukts oder der dem Softwareprodukt beiliegenden gedruckten Materialien anzufertigen, es sei denn, dies ist in diesem ELA ausdrücklich vorgesehen.
6. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie erkennen an, dass das Softwareprodukt aus der Schweiz stammt, auch wenn es über Partner und Niederlassungen vertrieben wird. Sie erklären sich damit einverstanden, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die auf das Softwareprodukt Anwendung finden, einschließlich der Regelungen der Schweiz zur Exportkontrolle sowie Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer, Endbenutzung und Bestimmungsort, die von der Schweizer et Regierung anderen Regierungen erlassen wurden. Allein der Lizenznehmer trägt die Verantwortung dafür, dass alle Gesetze und Bestimmungen zum Import, Export und der Nutzung der Software eingehalten werden.
7. ERFÜLLUNGORT. Sie erkennen auch bei Lieferung durch télécharger un, dass das Softwareprodukt aus der Schweiz kommt. Erfüllungsort ist der Hauptsitz der Afinion (Laufenburg Schweiz).
8. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG Die unten genannte Beschränkte Garantie ist die einzige ausdrückliche Garantie, die Ihnen gegeben wird. Sie ersetzt alle anderen ausdrücklichen Garantien (sofern vorhanden), die sich aus der Dokumentation oder der Verpackung ergeben. Mit Ausnahme der Beschränkten Garantie und im größtmöglichen Umfang stellen Afinion und deren Lieferanten das Softwareprodukt und gegebenenfalls Supportleistungen wie besehen und ohne Garantie auf Fehlerfreiheit zur Verfügung. Sie schließen hiermit alle anderen Gewährleistungsrechte und Garantien, seien sie ausdrücklich, konkludent oder gesetzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (sofern vorhanden) jede konkludente Gewährleistung, Garantie oder Pflicht der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Genauigkeit oder Vollständigkeit von Antworten, Ergebnisse, fachmännische Bemühungen, Virenfreiheit und Sorgfalt - alles bezüglich des Softwareprodukts - sowie der Bereitstellung von Supportleistungen oder der Tatsache, dass keine Supportleistungen erbracht worden sind Aus. Es wird auch jede Garantie für Eigentum, ungestörte Nutzung, ungestörten Besitz, Übereinstimmung mit der Beschreibung oder Nichtverletzung von Rechten Dritter in Bezug auf das Softwareprodukt ausgeschlossen.
9. AUSSCHLUSS VON FOLGE-, ZUFÄLLIGEN UND BESTIMMTEN ANDEREN SCHÄDEN. Im größtmöglichen durch das Recht gestatteten Umfang sind Afinion oder deren Lieferanten in keinem Fall haftbar für irgendwelche speziellen, zufälligen, indirekten oder Folgeschäden welcher Art auch immer [einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von vertraulichen oder anderen Informationen, Geschäftsunterbrechung, Personenschäden, Verlust von Privatsphäre, Pflichtverletzung (einschließlich Pflichten nach Treu und Glauben oder Sorgfaltspflichten), Fahrlässigkeit sowie Vermögens- oder sonstige Schäden] , die aus der Verwendung des Softwareprodukts oder der Tatsache, dass es nicht verwendet werden kann, oder aus der Bereitstellung von Supportleistungen oder der Tatsache, dass keine Supportleistungen erbracht worden sind, oder anderweitig aus oder in Verbindung mit einer Bestimmung dieses ELAs resultieren oder in irgendeinem Zusammenhang damit stehen, selbst im Falle von Verschulden, unerlaubten Hand (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldens-unabhängiger Haftung, Vertragsverletzung oder im Fall einer Verletzung der Gewährleistung von Afinion oder des Lie feranten (feranten ) , und selbst wenn Afinion oder der Lieferant auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG UND VON ANSPRÜCHEN. Ungeachtet aller Schäden, die Sie aus welchen Gründen auch immer erleiden mögen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle oben angesprochenen Schäden sowie alle direkten oder allgemeinen Schäden), ist die gesamte Haftung von Afinion und deren Lieferanten unter allen Bestimmungen dieses ELAs und Ihr ausschließen Anspruch für alles Vorstehende (außer für Ansprüche bei Nachbesserung oder Nachlieferung, die von Afinion bei einer Verletzung der Beschränkten Garantie gewählt wird) beschränkt auf den tatsächlich von Ihnen für das Softwareprodukt gezahlten Betrag oder CHF 1000.-- je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlässe (einschließlich der Abschnitte 7 und 8 weiter oben und wie in der Beschränkten Garantie angegeben) gelten im größtmöglichen Umfang, auch wenn ein Anspruch seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Dieser Haftungsausschluss gilt für alle Ansprüche gegenüber Afinion, egal auf welchem Rechtgrund sie beruhen (einschliesslich aber nicht beschränkt auf Ansprüche aus Vorvertraglichem Schuldverhaltnis, Vertrag oder vertragsähnliche Ansprüche, unerlaubter Handlung).
11. GESAMTER VERTRAG. Dieses ELA (einschließlich aller Nachträge oder Ergänzungen zu diesem ELA, die in dem Softwareprodukt enthalten sind) stellt den vollständigen Vertrag zwischen Ihnen und Afinion in Bezug auf das Softwareprodukt und die Supportleistungen (sofern vorhanden) dar. Es hat Vorrang vor allen vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschlägen und Zusicherungen in Bezug auf das Softwareprodukt oder jeden anderen Gegenstand dieses ELAs. Soweit Bestimmungen einer Afinion-Richtlinie oder eines Afinion-Programms für Supportleistungen den Bestimmungen dieses ELAs widersprechen, haben die Bestimmungen dieses ELAs Vorrang.
12. ANWENDBARES RECHT. Auf Rechtstreitigkeiten aus diesem Vertrag findet ausschließlich unter Auschluss des Kollisionsrechtes Schweizer Recht Anwendung. Eine Anwendung von UN Kaufrecht ist explizit ausgeschlossen.
13.GERICHTSTAND. Ausschliesslicher und einziger Gerichtstand für Rechtstreitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen ist für beide Parteien der Hauptsitz der Afinion (Laufenburg Schweiz). Sollten Sie fragen zu diesem ELA haben, oder wenn Sie sich mit Afinion in Verbindung setzen wollen, wenden Sie sich an die für Ihr Land zuständige Niederlassung.
GARANTIE BESCHRÄNKTE:
HERSTELLERGARANTIE. Das Softwareprodukt wird für allgemeine Zwecke entwickelt und angeboten und nicht für besondere Zwecke eines Nutzers. Afinion garantiert, dass das Softwareprodukt für einen Zeitraum von 100 Tagen ab Empfangsdatum im Wesentlichen gemäß den beiliegenden gedruckten Materialen arbeitet.
ANSPRÜCHE DES KUNDEN. Falls das Softwareprodukt dieser Garantie nicht entspricht, wird Afinion nach ihrer Wahl entweder
a) das Softwareprodukt reparieren oder ersetzen oder
b) den von Ihnen gezahlten Preis rückerstatten.
Diese Garantie gilt nicht, wenn der Fehler des Softwareproduktes auf einen Unfall, Missbrauch, Fehler von Microsoft Produkten, SAP Produkten oder fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für jedes Ersatz-Softwareprodukt übernimmt Afinion eine Garantie nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist oder für 30 Tage, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Afinion ist nicht haftbar für jeglichen Verlust oder Schaden, den Sie vernünftigerweise hätten vermeiden können, z. B. durch das regelmäßige Erstellen einer Sicherungskopie Ihrer Software und Dateien. Sie müssen einen Kaufnachweis und eine Kopie Ihrer datierten Rechnung vorlegen, falls dies von Afinion gewünscht wird. Afinion erbringt die Leistungen unter dieser Garantie vergütungsfrei, mit der Ausnahme, dass Sie für jegliche Ausgaben, die Ihnen entstehen (z.B. die Kosten der Versendung des Produktes an Afinion), verantwortlich sind.
GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE GEGEN DEN HÄ