WebEditor2009 par Eschelbacher Enterprises est un éditeur web en ligne qui vous permet de gérer vos pages Web vous-même, à tout moment et essentiellement à partir de n’importe quel PC dans le monde entier. La gestion de vos pages Web n’a jamais été aussi facile! Maintenant, vous pouvez modifier vos pages Web en ligne aussi facilement que le traitement de texte. Perdez-vous trop de temps et d’argent à gérer vos pages Web? Êtes-vous à la recherche d’un moyen simple de modifier vos pages Web en ligne et d’apporter des modifications régulières vous-même, même sans compétences en programmation? Ensuite, WebEditor2009 - facile à installer et intuitif à utiliser - est votre solution!
historique de la version
- Version 2009.29 posté sur 2010-06-01
nouveau dialogue de feuille de style, barre d’outils configurable
- Version 2006.28 posté sur 2007-04-03
Crossbrowser, multilanguage
Détails du programme
Cluf
EULA - Accord de licence utilisateur final
Software-Überlassungsvertrag Zwischen Eschelbacher Enterprises Papa-Schmid-Strasse 1 80469 München im folgenden als Lizenzgeber bezeichnet und dem Besteller des WebEditors mit der im Bestellformular angegebenen Adresse im folgenden als Lizenznehmer bezeichnet § 1 Gegenstand des Vertrags Gegenstand dieses Vertrags ist das Content Management Tool WebEditor2006 inklusive aller zum Ablaufen notwendigen Komponenten, nachfolgend als Software bezeichnet, sowie die zugehörige Anwendungs-Dokumentation, nachfolgend als Handbuch bezeichnet. § 2 Lizenzeinräumung 1. Der Lizenzgeber überträgt dem Lizenznehmer das einfache, nicht ausschließliche Recht, die vertragsgegenständliche Software auf seiner EDV-Anlage in Form des Objektcodes zu nutzen. Die Software wird dem Lizenzgeber zur endgültigen Nutzung gegen die einmalige Vergütung nach § 9 überlassen. 2. Webeditor2006 darf auf der freigeschalteten Domain genutzt werden. Die gleichzeitige Nutzung der Software auf mehreren Subdomains mit jeweils eigenem Inhalt ist nicht gestattet, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Das gilt auch für Teile der Software. § 3 Urheberrecht Die Software steht im Eigentum des Lizenzgebers. Sie ist insbesondere durch das Urheberrechtsgesetz und internationale Verträge geschützt. Der Lizenznehmer erkennt den vorstehend genannten Schutz ausdrücklich an. § 4 Sicherungskopien Soweit dies zur ordnungsgemäßen Nutzung notwendig ist, hat der Lizenznehmer das Recht, Kopien der Software für Sicherungs- oder Archivierungszwecke anzufertigen. § 5 Vermietung, Verleihung, Weiterveräußerung Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, die Software an Dritte zu vermieten, zu verleihen, zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen. § 6 Dekompilierung Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, die Software zu dekompilieren. § 7 Gewährleistung 1. Der Lizenzgeber leistet Gewähr dafür, daß die Software im wesentlichen den im Handbuch beschriebenen Funktionen entspricht, und daß das Programm frei von Mängeln ist, die den Wert oder die Gebrauchsfähigkeit des Programms zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck aufheben oder mindern. Unerhebliche Abweichungen oder Minderungen bleiben außer Betracht. Die vorstehende Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel, die auf Veränderungen der Software durch den Lizenznehmer zurückzuführen sind. Nach dem momentanen Stand der Technik ist es nicht möglich Software so zu entwickeln, dass sie auf allen denkbaren Hard- und Softwarekombinationen fehlerfrei läuft. Darauf weist der Lizenzgeber ausdrücklich hin. 2. Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden, jedoch spätestens nach 30 Tagen anzuzeigen. Rügt der Lizenznehmer einen oder mehrere Mängel, so ist der Lizenzgeber unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl berechtigt dazu berechtigt, Mängel auf seine Kosten zu beseitigen oder gleichwertigen Ersatz zu liefern. 3. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig . Scheitert die Nachbesserung, so hat der Lizenznehmer das Recht, nach seiner Wahl entweder die vereinbarte Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. § 8 Haftungseingrenzungen 1. Eine Schadensersatzleistung des Lizenzgebers ist auf den Ersatz der WebEditor2006 Software bzw. die Erstattung des Kaufpreises begrenzt. 2. Der Lizenzgeber haftet nicht für die richtige Auswahl, Einsatz, Anwendung, und Nutzung der Software. Das gilt insbesondere für den Fall des Einsatzes nicht geeigneter Hardware, Browser, Betriebssysteme oder Änderungen der Software. Insbesondere ist die Haftung für alle durch die Software verursachten mittelbaren Schäden ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. 3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Ansprüche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, außer es kann vom Lizenznemer grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, Tun oder Unterlassen nachgewiesen werden. 4. Der Lizenznehmer ist vor der Inbetriebnahme von WebEditor2006 für das Anfertigen von Sicherungskopien seiner Webdokumente verantwortlich. § 9 Vergütung Das Entgelt für die vom Lizenzgeber vertraglich zu erbringenden Leistungen beträgt 98 Euro § 10 Aufrechnung durch den Lizenznehmer Der Lizenznehmer kann gegen den Lizeungen beträgt 98 Euro § 10 Aufrechnung durch den Lizenznehmer Der Lizenznehmer kann gegen den Lizenzgeber nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, die ihren Grund nicht in diesem Vertragsverhältnis haben. Dies gilt nicht, wenn der Gegenanspruch des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. § 11 Freiheit von Schutzrechten Dritter 1. Der Lizenzgeber erklärt, daß das vertragsgegenständliche Programm einschließlich der Pläne und Dokumentationen frei von Rechten Dritter ist. 2. In dem Fall, daß die vertragsgemäße Nutzung des Programms durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt wird, kann der Lizenzgeber nach seiner Wahl das Programm entweder auf seine Kosten so abändern, daß Rechte Dritter nicht mehr beeinträchtigt werden, ein gleichwertiges Ersatzprogramm liefern oder aber auf seine Kosten die Befugnis erwirken, daß das Programm uningeschränkt vertragsgemäß genutzt werden darf. Die Ablauf- und Funktionsfähigkeit sowie der Leistungsumfang des Programms darf dadurch nur in einem für den Lizenznehmer zumutbaren Umfang beeinträchtigt werden. § 12 Nebenabreden Nebenabreden zu diesem Vertrag in mündlicher Form existieren nicht. Vertragsergänzungen oder -Änderungen bedürfen der Schriftform. § 13 Gesetzesanwendung Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Er ist anzuwenden, als ob die betreffenden Rechtsgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland stattfänden. § 14 Gültigkeitsdauer Dieser Vertrag gilt bis in das Jahr 2040, sofern er nicht vorher gekündigt wird. Der Lizenzgeber hat das Recht, den Vertrag und die Lizenzrechte sofort zu kündigen, falls der Lizenznehmer die Bestimmungen dieses Vertrages nicht erfüllt. § 14 Salvatorische Klausel Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrags und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch die entsprechende gesetzliche Vorgabe zu ersetzen. § 15 Zusammenfassung DER LIZENZNEHMER NIMMT ZUR KENNTNIS UND STIMMT ZU, DIESEN VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN ZU HABEN UND ERKENNT AN DASS DIESES DER VOLLSTÄNDIGE VERTRAG ZWISCHEN LIZENZGEBER UND LIZENZNEHMER IST, DER ALLE FRÜHEREN ABMACHUNGEN ZWISCHEN LIZENZGEBER UND LIZENZNEHMER, SEI ES IN SCHRIFTLICHER, MÜNDLICHER ODER ANDERER FORM, ERSETZT. Dieser Vertrag kann nur durch ein schriftliches vom Lizenzgeber unterzeichnetes Dokument geändert werden.