il s’agit d’un programme convivial pour la gestion de votre collection de pièces de monnaie, timbres ou autres objets de collection avec des fonctions confortables et puissantes pour l’entrée, l’administration et l’enquête. Vous pouvez saisir des informations générales sur les objets, importer BMP, GIF, JPG, PCX, PNG, WMF images à partir de fichiers et de presse-papiers, pour l’avers, l’inverse des pièces de monnaie et d’autres vues, ainsi que des faits sur la date d’achat, prix, dépôt, le vendeur et diverses valeurs du catalogue, y compris l’augmentation de la valeur. En outre, vous pouvez créer et imprimer des aperçus des éléments collectés, y compris des informations générales, des cartes détaillées avec tous les faits sur l’objet et de petites cartes de collection pour placer dans la couverture de l’objet. Vous pouvez entièrement re-concevoir l’interface du programme afin de l’adopter à votre collection.
historique de la version
- Version 1.8.5 posté sur 2016-11-16
Mise à jour de la fonction de vérification; améliorations internes
- Version 1.5.3 posté sur 2008-06-25
La fenêtre principale est maintenant à l’échelle. Améliorations dans la conception de la forme principale. Les fonctions de filtre sont étendues.
Détails du programme
Cluf
EULA - Accord de licence utilisateur final
Contrat de licence utilisateur final fr Jger Sammler
WICHTIG: Lesen Sie die Lizenz sorgfltig vor der Nutzung der Software
Das ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung (die Vereinbarung) zwischen Ihnen (einer Persnlichkeit oder einer rechtlichen Person) und dem Autor von
Jger Sammler
fr das beiliegende Softwareprodukt, welches die Computersoftware und alle beiliegenden Materialien (Software) einschliet. Wenn Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software downzuloaden, zu installieren, kopieren oder anderweitig zu nutzen. Der Autor behlt sich alle Rechte vor, die nicht ausdrcklich in dieser Vereinbarung gewhrt werden.
Jger Sammler ist ein Programm, welches die Objekte einer z.B. Mnzsammlung verwaltet und verschiedene Aufstellungen ber die Sammlung ausgeben kann.
LIZENZGEWHRUNG
Die Software ist in Gebrauch, wenn sie sich in flchtigem oder nichtflchtigem Arbeitsspeicher des Computers befindet. Die Evaluation Software kann innerhalb der Evaluierungsperiode frei genutzt und in unvernderter Form (ohne Registrierungsschlssel) weitergegeben werden.
a) Einzel-Lizenz:
Wenn Sie eine Einzellizenz für die Software erworben haben, drfen Sie die Software nur fr einen Benutzer, aber auf mehreren Computern einsetzen. Wenn Sie eine Mehruserlizenz erworben haben, drfen Sie die Software fr eine der Lizenz entsprechenden Anzahl von Benutzern nutzen.
b) Funktionslimitierte Evaluierungsversion:
Wenn Sie die Funktionslimitierte Evaluierungsversion der Software bekommen haben, drfen Sie die Software innerhalb der in der Software eingerumten Funktionalitt zu Testzwecken nutzen. Sie drfen die Funktionalitt der Software in keiner Weise ndern, um die Evaluierungsperiode zu verlngern.
Copyright
Die Software ist für Sie lizenziert, nicht verkauft. Alle Rechte an der Software verbleiben bei dem Autor. Die Software ist durch Copyright Gesetze und internationale Vertrge geschtzt. Sie drfen die der Software beiliegenden Materialien nicht kopieren auer zu dem ausschlielichen Zweck eines Backups. In diesen Kopien mssen sich alle Copyright Informationen und die Lizenzvereinbarungen befinden, die der Software beiliegen.
NUTZUNGSBESCHRNKUNGEN
Sie drfen die Software nicht zurckentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. Sie drfen die Software nicht verleihen, verkaufen, weiterlizensieren oder verleihen. Die Software ist als Einzelprodukt lizenziert. Ihre Bestandteile drfen nicht getrennt werden, um sie auf mehr als einem Computer einzusetzen.
GESAMTVEREINBARUNG
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Autor der Software dar und ersetzt alle vorhergehenden Vereinbarungen. Diese Vereinbarung kann nicht verndert werden mit Ausnahme einer von beiden Parteien unterschriebenen Vereinbarung. Die Punkte dieser Vereinbarung setzen alle widersprchlichen oder unlogischen Vereinbarungen in jeder Form auer Kraft, die zustzlich von den Parteien getroffen wurden. Wird ein Teil der Vereinbarung als nicht einhaltbar eingeschtzt, so wird er auf das gesetzliche Maximum ausgedehnt und beeinflut nicht die Verbindlichkeit der anderen Teile.
GARANTIEAUSSCHLUSS
KEINE WEITEREN GEWHRLEISTUNGEN
SOWEIT GESETZLICH ZULSSIG, LEHNEN DIE SOFTWAREHERSTELLER ALLE WEITEREN GEWHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER SOFTWARE UND DER BEGLEITENDEN UNTERLAGEN AB, UNABHNGIG DAVON, OB SIE AUSDRCKLICH ODER KONKLUDENT GEWHRT WORDEN SIND, EINSCHLIELICH, ABER NICHT BESCHRNKT AUF KONKLUDENTE GEWHRLEISTUNGEN FRÜHERLICHKEIT UND EIGNUNG FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
KEINE HAFTUNG FR FOLGESCHDEN
SOWEIT GESETZLICH ZULSSIG, HAFTEN DIE SOFTWAREHERSTELLER AUF KEINEN FALL FR IRGENDWELCHE SCHDEN GLEICH WELCHER ART, EINSCHLIELICH OHNE BESCHRNKUNG AUF DIREKTE ODER INDIREKTE SCHDEN AUS KRPERVERLETZUNG, ENTGANGENEM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST GESCHFTLICHER INFORMATIONEN ODER IRGENDEINEM ANDEREN VERMGENSSCHADEN AUS DER BENUTZUNG DIESES PRODUKTES ODER AUS DER TATSACHE, DA ES NICHT BENUTZT WERDEN KANN, SELBST WENN DER SOFTWAREHERSTELLER AUF DIE MGLICHKEITCHER SCHDEN HINGEWIESEN WORDEN IST. IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTE HAFTUNG DES HERSTELLERS UNTER JEDWEDER BESTIMMUNG DIESES VERTRAGES BEGRENZT AUF DIE SUMME, DIE VON IHNEN TATSCHLICH FR DIE SOFTWARE BEZAHLT WORDEN IST.