PDF 2 PowerPoint Converter 2.0.0

Licence: Essai gratuit ‎Taille du fichier: 6.32 MB
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Wondershare PDF en PowerPoint Converter est un puissant logiciel de convertisseur PDF qui peut vous aider à convertir le fichier PDF en présentations PowerPoint modifiables, avec tout le texte original, images, graphiques, hyperliens, mise en page et mise en forme exactement. L’affichage du contenu PDF facilite la conversion du PDF en PPT. Principales fonctionnalités : 1. Support Microsoft PowerPoint 2010/2007/2003. 2. Convertissez le PDF crypté en PowerPoint. 3. Préserver le texte original, les images, les graphiques, les hyperliens, la mise en page et le formatage. 4. Soutenir les modes de conversion par lots, partiels et raccourcis.

historique de la version

  • Version 2.0.0 posté sur 2010-06-12

    EULA - Accord de licence utilisateur final



    "Wondershare PDF 2 PowerPoint Convertisseur " Endkunden-Nutzungsbedingungen Art. 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Endkunden-Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung dieser Software. lesen Sie die folgenden Bestimmungen durch, bevor Sie die Software installieren und benutzen. Durch die Installation der Software erklren Sie Ihr Einverstndnis mit diesen Nutzungsbedingungen. Sollen Sie mit den Nutzungsbestimmungen insgesamt oder teilweise nicht einverstanden sein, drfen Sie die Software nicht installieren und benutzen. Der Endkunde wird im weiteren Verlauf Lizenznehmer genannt. (2) Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Einrumung der Nutzungsrechte. Es gelten die Allgemeinen Geschftsbedingungen der Wondershare UG Co. KG, die auf der Website http://www.wondershare.de einzusehen sind. (3) Der Herausgeber - die Wondershare UG Co. KG - liefert dem Lizenznehmer die Software. Der Lizenznehmer erhlt damit das nicht bertragbare Recht, die Vertragssoftware in jedem kompatiblen Computer einzusetzen, vorausgesetzt, dass die Software jeweils nur in einem Computer eingesetzt wird und der Lizenznehmer im Besitz der Original-Software ist. Art. 2 Leistungen (1) Die Auslieferung erfolgt der CD-ROM, DVD oder durch Download von der Homepage http://www.wondershare.de und deren Dienstleistungspartnern. Der Lizenznehmer hat dabei keinen Anspruch auf berlassung des Quellcodes oder Quellprogramms. Weiterhin ist die Darstellung der Software auf der Internetseite, der Verpackung oder in sonstigen Medien lediglich eine Leistungsbeschreibung. Es besteht kleine Garantie ber den beschriebenen Leistungsumfang. Art. 3 Rechte und Pflichten des Lizenznehmers (2) Die oben beschriebene Software ist urheberrechtlich geschtzt. Alle Rechte an der Software, ihren Bestandteilen und Leistungsbeschreibungen liegen bei der Wondershare UG Co. KG. Dem Lizenznehmer wird die Software im Rahmen der Allgemeinen Nutzungsbestimmungen lediglich zur Nutzung berlassen. (3) Dem Lizenznehmer steht demnach ein einfaches Nutzungsrecht zu. Dieses gestattet ihm die Software für den vereinbarten Zeitraum und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Alle Medien und Gerte, auf denen die Software ganz oder teilweise kopiert oder ausgefhrt wird, mssen (wie oben beschrieben) im Besitz des Lizenznehmers sein. (4) Die Nutzung beschrnkt sich auf die entsprechend im Kaufvertrag vereinbarte Anzahl von Installationen bzw. Arbeitspltzen. (5) Die Weitergabe der Software als Kopie an Dritte ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. (6) Eine Weitergabe der Software an Dritte ist nur zulssig, wenn der Lizenznehmer den Original-Datentrger weitergibt und zuvor die Software von seinem Rechner deinstalliert und alle Kopien allen Datentrgern, Festplatten und Rechnern lscht. Dies muss der Wondershare UG Co.KG zuvor schriftlich besttigt werden. Eine Weitergabe ist in der Folge nur gestattet, wenn die Wondershare UG Co. KG zuvor schriftlich zustimmt. (7) Eine Dekompilierung der Software ist nicht gestattet. (8) Die weitere Verwertung, Vermietung oder der Verleih der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung der Wondershare UG Co. KG. (9) Eine ffentliche Prsentation oder Nutzungszugnglichmachung der Software ist ohne schriftliche Zustimmung der Wondershare UG Co. KG nicht gestattet. (10) Der Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte an der Software erst nach vollstndiger Bezahlung des Kaufpreises. (11) Die dem Lizenznehmer eingerumten Nutzungsrechte knnen jederzeit von der Wondershare UG Co. KG aus wichtigem Grund wiederrufen werden. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Software durch den Lizenznehmer nicht vollstndig bezahlt wurde oder der Lizenznehmer die Software entgegen der in dieser EULA vereinbarten Bestimmungen einsetzt. (12) Der Lizenznehmer ist verpflichtet Informationen wie die Registrierungsdaten vertraulich zu behandeln. Es ist nicht gestattet diese Registrierungsdaten an Dritte zu verkaufen, zu unterlizensieren oder sonstwie zu verffentlichen oder zu verbreiten. Ebenso ist eine Vervielfltigung der Registrierungsdaten strengstens untersagt. (13) Der Lizenznehmer hat das Recht die Registrierungsdaten an Mitarbeiter unter besonderer Belehrung der Geheimhaltung weiterzugeben, sofern die Software zu Dienstzwecken eingesetzt wird. Art. 4 Haftung (1) Die Wondershare UG Co. KG haftet nur bei Vorsatz uenstzwecken eingesetzt wird. Art. 4 Haftung (1) Die Wondershare UG Co. KG haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlssigkeit im Wesentlichen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. (2) Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht mglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschlieen. Fr die vollstndige Fehlerfreiheit der Programme kann daher keine Gewhrleistung bernommen werden. Insbesondere bernimmt der die Wondershare UG Co. KG keine Gewhr dafr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden gengen. (3) Eine Haftung gegenber Unternehmen erfolgt nur fr einfache Fahrlssigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Hhe der Haftung erfolgt nur bis maximum zum Anschaffungswert der Software. Diese Haftungseinschrnkungen gelten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht frühlichen Schden am Leben, Krper oder der Gesundheit des Lizenznehmers. Im brigen gilt die gesetzliche Produkthaftung. (5) Eine Nutzung der Software entgegen gesetzlicher Bestimmungen ist nicht gestattet. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Lizenznehmers eine Gefhrdung an Leben, Krper und Gesundheit bei sich selber und Dritten auszuschlieen. (6) Generell bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet eine Datensicherung durchzufhren. Generell sollte der Lizenznehmer die Software vor dem Einsatz testen und auf Vertrglichkeit mit seiner Systemkonfiguration hin berprfen. Art. 5 Schlussbestimmungen (1) nderungen und Ergnzungen dieser Nutzungsbedingungen bedrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berhrt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im brigen nicht. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Fr alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Altena festgelegt.

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