SuperEasy Driver Updater 1.1.1

Licence: Essai gratuit ‎Taille du fichier: 4.75 MB
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Scannez votre PC à la recherche de pilotes obsolètes! Les pilotes obsolètes entraînent fréquemment des erreurs de programme et des plantages d’applications. Regagnez la stabilité et les performances du système et mettre vos pilotes à jour automatiquement à partir de maintenant. Caractéristiques importantes: - Scanne votre système pour les pilotes d’appareils obsolètes - Présente un résumé des conducteurs obsolètes - Télécharge et installe automatiquement les pilotes mis à jour en un seul clic - Crée une sauvegarde des pilotes existants avant la mise à jour - Reconnaît le matériel inconnu - Contient une base de données avec des pilotes originaux

historique de la version

  • Version 1.1.1 posté sur 2015-01-22
    Aucun

Détails du programme

Cluf

EULA - Accord de licence utilisateur final

Droit d’auteur (c) 1999-2015 SuperEasy Software GmbH Co. KG (Alle Rechte vorbehalten) LIZENZVEREINBARUNG ( LIZENZVEREINBARUNG ) Achtung! LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG AUFMERKSAM UND VOLLSTNDIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE NUTZEN ! I. Nutzungsbedingungen II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen III. Haftungsbeschrnkung und Gewhrleistung IV. Allgemeines, Teilgltigkeit und Gerichtsstand I. Nutzungsbedingungen Mit dem Erwerb der Nutzerlizenz für die o.g. Logiciel erwerben Sie das Recht zur Nutzung der Software. Die Software selbst bleibt geistiges Eigentum des Herstellers. Der Erwerb der Lizenz berechtigt nur zur Nutzung der Software von einer Person auf einem Rechner zur selben Zeit. Soll die Software auf mehreren Rechnern zur selben Zeit genutzt werden, muss für Installation eine eigene Nutzerlizenz erworben Werden. Das Vermieten, Verleihen oder die Abnderung der Software ist nicht gestattet. Eine Dekompilierung oder Disassemblierung der Software ist nur gestattet, um Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilitt eines unabhngig geschaffenen Computer- programms erforderlich sind, zu erhalten. Handelt es sich bei der o. g. Software um eine zeitlich befristete Version (Shareware), so darf diese nach Ablauf des Testzeitraumes nicht weiter verwendet werden. Manipulationen am Programm selbst, am Betriebssystem und/oder der Einsatz von Software, die eine uningeschrnkte Weiternutzung des Programms ermglichen, sind unzulssig und werden strafrechtlich verfolgt. II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen Die o. g. Software ist nicht zum Einsatz auf Systemen bestimmt, die in Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen, im medizinischen oder diagnostischen Bereich oder zur Produktions- oder Prozesssteuerung verwendet werden, sowie auf Systemen, die mit solchen Systemen vernetzt sind. III. Haftungsbeschrnkung und Gewhrleistung Die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet es, dass Sie eine Software, mit der Sie Daten bearbeiten mchten, die einen wirtschaftlich pertinenten Wert darstellen, zunchst mit wertlosen Daten oder speziellen Testdaten testen. Die Software wird in dem aktuell vorliegenden Zustand zur Verfgung gestellt. Da die Software in zahlreichen verschiedenen Systemumgebungen zum Einsatz kommen kann, die vom Hersteller der Software nicht vorhersehbar sind und die vom Hersteller nicht explizit getestet werden knnen, kann vom Hersteller keine Gewhrleistung fr das korrekte Funktionieren der Software in einer bestimmten Umgebung oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck bernommen werden. Der Hersteller bernimmt keine Gewhrleistung für Mngel oder Schden, die auf eine Vernderung der Software durch Dritte oder eine nicht den in der Dokumentation genannten Funktionen entsprechende Nutzung oder die Nichtbeachtung der Dokumentation zurckzufhren sind. In diesen Fllen bernimmt der Hersteller insbesondere keine juristische Haftung für Folgeschden. Im Falle einer Reklamation ist der Lizenznehmer verpflichtet, eine nachvollziehbare und nachprfbare Beschreibung des Mangels zur Verfgung zu stellen. Die Gewhrleistungsfrist betrgt 24 Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Nutzerlizenz an. Falls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Beseitigung eines erheblichen Mangels fhrt, so ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag zurckzutreten oder eine Herabsetzung der Lizenzgebhr zu verlangen. Weitere Ansprche von Seiten des Lizenznehmers sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprche gegenber dem Hersteller sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grob fahrlssigen oder vorstzlichen Pflichtverletzungen des Herstellers oder eines seiner Erfllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschrnkung gilt fr alle Schadensersatzansprche des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund. Sie erfasst jedoch nicht Schden, frühlich eine gesetzlich zwingende Haftung besteht. Fr sonstige mittelbare Schden, Mngelfolgeschden oder entgangenen Gewinn haftet der Hersteller nur in der vorstehend beschrnkten Weise. IV. Allgemeines, Teilgltigkeit und Gerichtsstand Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche ONU-Kaufrecht (Convention sur les contrats de vente internationale des Marchandises) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand fr alle Streitig- keiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung der Software ergeben ist ausschlielich Dortmund (Deutschland). Der Hersteller bleibt jedoch berechtigt, gegen den Lizenznehmer an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich vorzugehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lckenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gltigkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt. Jede Abtretung von Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenznehmer ist ausgeschlossen. SuperEasy Software GmbH Co. KG