La possibilité de superviser le processus de chargement de votre accumulateur d’ordinateur portable et de supprimer l’alimentation électrique au bon moment vous donne l’outil logiciel pour esdaS pour elle pour le service d’accumulateur pour les ordinateurs portables . Grâce à cela, vous obtenez un cycle régulier de poitrine et de déchargement. Vous augmentez donc la durée de vie de l’accumulateur d’ordinateur portable!, le service interactif NT dispose d’un suspendmode réglable gratuit. Sont toutes l’attitude sur un outil dans le Notifikationsbereich librement configurablement. La communication acoustique et les avertissements sont émis à plein, faible et critique accumulateur de chargement jusqu’à l’état. Par un démarrage de programme automatique, le service est également disponible sans annonce aussi dans un état fermé. Vous avez la possibilité de décider si l’état de chargement en pourcentage de la valeur doit être affiché sur le titre de fenêtre respectivement actif. Outre cette attitude, vous pouvez décider si le programme de configuration sur le service ou sur le registre (section d’exécuter) doit être démarré.
historique de la version
- Version 2.00. posté sur 2005-09-01
TempKiller unterstützt jetzt den Suspend-Mode (Ruhemodus).
- Version 2.00. posté sur 2005-09-01
TempKiller untersttzt jetzt den Suspend-Mode (Ruhemodus).
Détails du programme
Cluf
EULA - Accord de licence utilisateur final
Lizenzvertrag fr Endbenutzer - Deutsche Fassung - fr 1 Ordinateur
SENDEN SIE JEDES DER BEILIEGENDEN REGISTRIERUNGSFORMULARE ZURCK, DAMIT SIE DIE REGISTRIERUNGSVERGNSTIGUNGEN ERHALTEN KNNEN.
HINWEIS AN DEN BENUTZER:
DIES IST EIN VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND esdaS ESPRIT DATA SOFTWARE Bodo-Norbert Gldner (esdaSO). FALLS SIE AM ENDE DES TEXTES IHR EINVERSTNDNIS ERKLREN, BEDEUTET DIES, DASS SIE MIT SMTLICHEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DIESES VERTRAGES EINVERSTANDEN SIND.
1. Rechtsinhaber
Bodo-Norbert Gldner - esdaS ESPRIT DATA SOFTWARE, im folgenden Rechtsinhaber genannt, ist Inhaber smtlicher, mit dem Urheberrecht verbundener Rechte, an esdaS-Software. Nicht nur die Software, sondern auch das dazugehrige Schriftmaterial ist urheberrechtlich geschtzt.
2. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist das auf Disketten bzw. CD-ROM aufgezeichnetes oder aus dem Internet bertragenes Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges schriftliches Material incl. Computergesttzte Anleitungen, wie z.B., WinHelp- und HTML-Help-Dokumentationen. Sie werden im nachfolgenden auch als Software bezeichnet. Der Rechtsinhaber macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht mglich ist, Computer- und Firmware-Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundstzlich brauchbar ist, und der Anwender sich registrieren ließ.
Bei Software, welche aus dem Internet bezogen wurde, handelt es sich im Regelfall um Shareware-Programme. Diese Programme haben eine befristete Laufzeit von 30 Kalendertagen, wenn Sie sich nicht bei dem Rechtsinhaber registriert haben. Liegt dem Rechtsinhaber eine Registrierung vor und die Software-Nutzungsgebhr wurde entrichtet, so erhalten Sie einen Registrierungsschlssel, welcher Ihnen die Software freischaltet. Ohne vorliegende Registrierung sind Sie kein Lizenznehmer sondern nur Shareware-Anwender. In diesem Falle finden die meisten nachfolgenden Vertragspunkte keine Anwendung. Sie verpflichten sich aber, die Punkte 6 und 13ff einzuhalten.
3. Umfang der Benutzung
Der Rechtsinhaber gewhrt Ihnen, im folgenden Lizenznehmer genannt, fr die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschlieliche und persnliche Recht im (Folgenden als Lizenz bezeichnet, die vorhandene Kopie der Software wie folgt zu nutzen:
- Sie sind berechtigt, die Software auf einem einzelnen Computer (d. h. nur mit einer einzigen Zentraleinheit - Dualprocessing eingeschlossen - auch CPU genannt) zu installieren.
- Bei Software, welches Template-Programme beinhaltet, wie z. B. das AutoCD-Programm von Extended AutoRUN for CD-ROMs, und zum Ablauf auf mobilen Datentrgern (Disketten, CD-ROM, wiederbeschreibbare CD-ROMs, Wechselplattenmedien usw.) vorgesehen ist, kann auf diesen, wie in den jeweiligen Dokumentationen beschrieben, vervielfltigt werden.
- Bei der Weitergabe von Template-Programmen hat der Empfnger dieser Programme keine Vertragsbeziehung zum Rechtsinhaber. Hierfr mssen die gesetzlichen Bestimmungen gengen.
4. Besondere Einschrnkungen
Den Lizenznehmer ist untersagt:
- Die Software auf mehrere Computer gleichzeitig oder mehrfach zu installieren und abzuarbeiten.
- Die Software von einem Computer ber ein Netz oder einen Datenbertragungskanal auf einen anderen Computer zu bertragen.
- Ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Rechtsinhabers die Software abzundern, zu bersetzen (ausgenommen ein Languagefile, welcher smtliche Texte der Software beinhaltet. Der Anwender verpflichtet sich, dem Rechtsinhaber eine Kopie dieses Texte zur Verfgung zustellen.), zurckzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht gem. 69e UrHG zwingend gestattet ist.
- Von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder schriftliches Material zu vervielfltigen.
- Das schriftliche Material zu bersetzen oder abzundern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
- Die Weitergabe der Software an Dritte im Rahmen eines Dauerschuldverhltnisses ohne ausdrckliche vorherige Einverstndniserklrung des Rechtsinhabers.
5. Inhaberschaft an Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem krperlichen Datentrger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb an Rechten an der Software selbst ber die Rechte dieses Lizenzvertrages hinaus ist damit nicht verbunden. Der Rechtsinhaber behlt sich insbesondere alle Verffentlichungs-, Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
6. Vervielfltigung
Die Software und das dazugehrige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschtzt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk des Rechtsinhabers anzubringen bzw. ihn daran aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrcklich verboten, die Software wie auch das schriftlicher Material ganz oder teilweise in Ursprnglicher oder abgenderter Form zu kopieren oder anders zu vervielfltigen, es sei denn, dass dies zur Herstellung der Interoperabilitt der Software mit unabhngig hiervon geschaffenen Computerprogrammen unrlsslich ist ( 69e UrHG) und die dafr erforderlichen Informationen nach vorhergehender Anfrage beim Rechtsinhabers (die Adresse des Rechtsinhabers entnehmen Sie der WINDOWS-Hilfe, unter dem Kapitel Shareware-Hinweis) nach angemessener Zeit nicht zugnglich gemacht worden sind.
7. bertragung des Benutzungsrechts und Weitergabe der Software
Ungeachtet der anderen Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag gilt für die bertragung des Benutzungsrechtes folgendes:
- Ein Verschenken und/oder Verleihen der Software ist ausdrcklich untersagt.
- Ein Vermieten der Software ist ausdrcklich untersagt.
- Jegliche Weitergabe im gewerblichen und privaten Rahmen ist ausdrcklich untersagt.
- Jegliche sonstige Weitergabe ist nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Rechtsinhaber erlaubt. Dieser kann seine Zustimmung auch bei wichtigen Grnden versagen.
8. Dauer des Vertrages
Es gelten folgende Bestimmungen für die Dauer dieses Lizenzvertrages:
- Der Vertrag luft auf unbestimmter Zeit. Er endet gem den nachfolgenden Bedingungen. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Original-Disketten bzw. CD-ROMs und alle Kopien der Software einschlielich etwaiger abgenderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.
- Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kndigung, wenn er die Software entgegen der Bestimmungen unter Ziffer 7 an Dritte bergibt, bertrgt, verschenkt, vermietet oder verleiht.
- Das Recht des Lizenznehmers erlischt ebenso, wenn er eine weitere Bedingung dieses Vertrages verletzt.
- Dieser Lizenzvertrag kann durch den Rechtsinhaber, bei grobfahrlssigen und/oder vorstzlichen Handlungen gegen diesen Nutzungsvertrag oder gegen den Rechtsinhaber, fristlos gekndigt werden.
- Dieser Lizenzvertrag verliert - beginnend mit dem Tag des ersten Programmaufrufs - nach 30 Kalendertagen seine Gltigkeit, wenn der Anwender sich nicht nach diesem Zeitraum bei dem Rechtsinhaber registrieren ließ.
9. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Der Rechtsinhaber macht darauf aufmerksam, dass Sie für Alle Schden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die dem Rechtsinhaber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.
10. nderungen und Aktualisierungen
Der Rechtsinhaber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Er ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software solchen Lizenznehmern zur Verfgung zu stellen, die keine Registrierung vorgenommen haben oder die Aktualisierung noch nicht bezahlt haben. Pflegeleistungen hinsichtlich der Software bernimmt der Rechtsinhaber nur für die jeweils aktuelle sowie die unmittelbar vorangegangene Version des Produktes. Frühle Produktversionen werden keine Pflegeleistungen geschuldet.
11. Gewhrleistung des Rechtsinhabers
Nachfolgende Gewhrleistungsbestimmungen werden vereinbart:
- Der Rechtsinhaber bernimmt keine Gewhrleistung, wenn die Software als Shareware- Programm eingesetzt wird, und der Anwender sich nicht registriert hat.
- Die nachfolgenden Ziffern 11 und 12 gelten nur, wenn der Lizenznehmer die Software direkt beim Rechtsinhaber erworben hat. Wenn dies nicht der Fall ist, muss er sich wegen etwaiger Gewhrleistungsansprche an seinen Hndler wenden.
- Der Rechtsinhaber gewhrleistet, dass die Software von der Spezifikation durch die Anwenderdokumentation nicht im Wesentlichen abweicht. Nach dem Stand der Technik ist es nicht mglich, Fehler in der Software vllig auszuschlieen. Eine Gewhrleistung wird daher insoweit nicht bernommen, als sich Fehler nicht oder nur unwesentlich auf die bestimmungsgeme Nutzung der Software auswirken. Der Rechtsinhaber bernimmt keine Gewhr dafr, dass die Software mit anderen vom Lizenznehmer ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet.
- Der Rechtsinhaber gewhrleistet, dass die Programmtrger und die Anwendungsdokumentation (ausschlielich des Internets) bei bergabe an den Lizenznehmer frei von Material- und Herstellungsmngel sind. Im Falle von Fehlern erfolgt ein kostenloser Austausch.
- Falls die Software wesentlich von der Spezifikation abweicht, erfolgt nach Wahl des Rechtsinhabers kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auch in einer Umgehung des Mangels (Workaround) oder in der Lieferung einer neuen Produkt- bzw. Programmversion bestehen, sofern die vertragsgeme Nutzung der Software hierdurch nicht wesentlich beeintrchtigt wird.
- Bleibt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgltig erfolglos, kann der Lizenznehmer nach vorheriger Androhung und Bestimmung einer Nachfrist die anteilige Herabsetzung der Lizenzgebhr oder die Rcktritt dieses Lizenzvertrages verlangen.
- Eine Gewhrleistung entfllt, sofern der Lizenznehmer die Software entgegen den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nutzt, ndert oder erweitert, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass diese Benutzung, nderung oder Erweiterung für den gergten Mangel nicht urschlich war.
- Im kaufmnnischen Handelsverkehr ist jede Gewhrleistung ausgeschlossen, soweit Mngel nicht unverzglich nach deren Entdeckung - offensichtliche Mngel bis sptestens 7 Tage nach Lieferung - in schriftlicher Form gergt werden. Diese Rge muss einen behaupteten Fehler ausreichend spezifizieren und beschreiben, so dass Nachbesserung oder Workaround mglich werden.
- Die Gewhrleistungsfrist betrgt sechs Monate mit bergabe der Programmtrger bzw. mit bergabe des Registrierungsschlssels, falls die Software aus dem Internet geladen wurde.
12. Haftung
Nachfolgende Haftungsbestimmungen werden vereinbart:
- Der Rechtinhaber bernimmt keine Haftung, wenn die Software als Shareware-Programm eingesetzt wird, und der Anwender sich nicht registriert hat.
- Die nachfolgende Ziffer 12 gilt nur, wenn der Lizenznehmer die Software direkt beim Rechtsinhaber erworben hat. Wenn dies nicht der Fall ist, muss er sich wegen etwaiger Schadensersatzansprche aus dem Kaufvertrag bis auf Produkthaftungsansprche direkt an seinen Hndler wenden.
- Zum Ersatz von Schden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Rechtsinhaber nur bei Vorsatz und grober Fahrlssigkeit verpflichtet. Diese Beschrnkung gilt nicht bei anfnglicher Unmglichkeit, nachtrglicher, zu vertretener Unmglichkeit, auch nicht bei Verzug, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei Schden, die auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen.
- Frühngenen Gewinn, Verlust von Daten und hieraus folgenden Schden wird nicht gehaftet, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlssigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die sich auf das Risiko derartiger Schden beziehen. Der Lizenznehmer besttigt durch Annahme dieses Lizenzvertrages, dass der Rechtsinhaber keine Zusicherungen, die ber diesen Vertragstext hinausgehen, abgegeben hat.
- Etwaige Schadensersatzansprche sind der Hhe nach auf solche Schden begrenzt, mit deren mglichem Eintritt bei der Lieferung der Software nach dem Rechtsinhaber, zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstnden vernnftigerweise zu rechnen war.
- Unabhngig von sonstigen Haftungsbeschrnkungen dieser Vereinbarung, wird die Haftung des Rechtsinhabers, auf den Betrag der fr die jeweilige Software, durch den Lizenznehmer zu zahlender Lizenzgebhr, beschrnkt.
- Soweit Schadensersatzansprche nach den vorstehenden Abstzen ausgeschlossen sind, umfasst dieser Ausschluss auch Ansprche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprche gegen Mitarbeiter des Rechtsinhabers.
- Schadensersatzansprche verjhren nach den gesetzlichen Vorschriften, sptestens jedoch mit dem Ablauf eines Jahres der bergabe der Software bzw. des Registrierungsschlssels an den Lizenznehmer.
13. Shareware-Anwender
Haben Sie den Status eines Shareware-Anwenders, haben Sie keine Rechte im Bezug auf Gewhrleistung und Haftung durch den Rechtsinhaber der Software. Es wird Ihnen ausdrcklich gestattet, die Software kostenfrei und Komplett (Setup-Version) weiterzugeben. Kosten für Datentrger und Versand knnen Sie berechnen. Diese mssen aber den handelsblichen Werten entsprechen. Als Shareware-Anwender gelten die Vertragspunkte 14 und 15.
14. Gerichtsstand
Soweit gem 38 ZPO zulssig, wird fr alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz ergebenden Rechtsstreitigkeiten zwischen den Rechtsinhaber und dem Lizenznehmer die ausschlieliche Zustndigkeit des Amtsgerichtes zu Mlheim an der Ruhr vereinbart. Unbeschadet dessen bleibt dem Rechtsinhaber zur Erhebung einer Klage oder Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Lizenznehmers berechtigt. Der Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Mlheim an der Ruhr.
15. sonstige Vereinbarungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung, die sich nach dem Recht der BRD richtet, ungltig sein oder werden, so berhrt es die Gltigkeit der brigen Bestimmungen nicht. Des weiteren verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschftsbedingungen (AGB), welche der Lizenznehmer durch Aufforderung zugestellt bekommt. Eine ungltige Bestimmung ist durch die Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der ungltigen Bestimmung am nchsten kommt, zu ersetzen. Dies gilt für den Fall einer Lcke entsprechend.