Le programme de diaporama threecubes Slideshow HD 3 vous permet de créer des présentations photos à couper le souffle avec de la musique de fond, de nombreux effets visuels, des titres d’images et des fondus croisés.
Une fois que vous avez appliqué la touche finale à votre diaporama, le programme le convertit en format vidéo. En utilisant Windows Media Video (wmv) et webm, les diaporamas sont créés en full HD et en qualité 4K. Cela signifie que vous pouvez afficher vos vidéos et photos sous forme de vidéo sur pc, tv ou via un beamer. Un simple clic vous permet également de les télécharger et de les publier directement sur Facebook ou Youtube.
Vous pouvez utiliser un nombre illimité de photos, vidéos et titres musicaux pour votre diaporama. Plus de 40 fondus croisés, plus de 15 effets d’image, ainsi que des plans de suivi prédéfinis et librement personnalisables enrichiront votre expérience photographique. La musique ajoutée est facile à modifier et les paramètres de volume sont réglables.
Un assistant diaporama vous aide à compléter rapidement les diaporamas. Lors du lancement de l’assistant, les paramètres individuels du diaporama sont définis, tels que la durée d’affichage, l’application de fondus croisés sélectionnés et les plans de suivi à utiliser. Les étapes suivantes définissent la sélection de photos et la musique à jouer. Un simple clic convertit ensuite votre diaporama en format vidéo.
Les fichiers d’installation pour threecubes Slideshow HD 3 peuvent être téléchargés dans une version 32 bits ou 64 bits. Le fichier d’installation reconnaît automatiquement la version prise en charge par votre système d’exploitation et installe par la suite la version requise. Compatibilité du système: Windows Vista, Windows 7, Windows 8 und Windows 10
historique de la version
- Version 3.0.0.0 posté sur 2015-12-01
Integrierte Multispur (Fotos, Videos und Musik) beliebig kombinieren. Vorlagen stehen frührung diashow-erstellung zu verschiedenen Themen zur Auswahl.
- Version 2.0.1.2 posté sur 2015-02-23
Détails du programme
Cluf
EULA - Accord de licence utilisateur final
Logiciel-Lizenzvertrag
ber die Software threecubes Fotoshow HD (im Folgenden Lizenzgeber genannt) und dem Kufer dieser Software (im
Folgenden Lizenznehmer genannt)
1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die heruntergeladene Software, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung
sowie smtliches dazugehriges Material. All diese Gegenstnde und Unterlagen werden im Folgenden als Software
bezeichnet.
2 Urheberrechtschutz
Der Lizenznehmer erkennt an, dass es sich bei der Software um ein schutzfhiges Computerprogramm im Sinne von 2
Abs. 1 Nr. 1, 69 a UrhG handelt und dass der Lizenzgeber Urheber im Sinne der 7, 69 b UrhG ist.
3 Umfang der Benutzung
Der Lizenzgeber gewhrt dem Lizenznehmer für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschlieliche und
persnliche Recht (im Folgenden auch als Lizenz bezeichnet), das Softwareexemplar auf einem Computer zu
installieren und zu benutzen. Die Software ist in Benutzung wenn sie in den Zwischenspeicher (d. h. RAM) geladen
oder in einem Permanentspeicher (z.B. einer Festplatte oder CD-ROM oder einer anderen Speichervorrichtung) dieses
Ordinateurs gespeichert ist. Der Lizenznehmer erkennt an, dass ihm der Datentrger und die Software - auch wenn dies
unntgeltlich geschieht - ausschlielich zur privaten bzw. Nutzung im eigenen Betrieb des Lizenznehmers zur
Verfgung gestellt wurden. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulssig.
4 Besondere Beschrnkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers die Software abzundern, zu
bersetzen oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software
zurckzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu
versuchen, den Quellcode der Software zugnglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist
ausgeschlossen.
5 Inhaberschaft an Rechten
Der Lizenznehmer erhlt das in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzungsrecht. Ein Erwerb von weiteren Rechten an
der Software ist ausgeschlossen. Der Lizenzgeber behlt sich insbesondere alle Verffentlichungs-,
Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
6 Vervielfltigung
Die Software ist urheberrechtlich geschtzt. Das Urheberrecht umfasst ebenfalls den Programmcode, die Dokumentation,
das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere
Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle Rechte sind vorbehalten und geschtzt durch internationale Vertrge
und Gesetze zum Urheberschutz. Dem Lizenznehmer ist lediglich das Anfertigen einer Reservekopie, die ausschlielich
Sicherungszwecken dienen darf, erlaubt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, auf der Reservekopie den
Urheberrechtsvermerk des Lizenzgebers anzubringen oder ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener
Urheberrechtsvermerk sowie die in ihr aufgenommenen Registrierungsnummern drfen nicht entfernt werden. Es ist Es ist
ausdrcklich verboten, die Software ganz oder teilweise in ursprnglicher oder abgenderter Form oder in mit anderer
Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfltigen.
7 bertragung des Benutzerrechts
Vermieten, Verleasen und Verleih der Software sind ausdrcklich untersagt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die
lizensierte Software im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit diesem Software-Lizenzvertrag einen
nachfolgenden Lizenznehmer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien der
logiciel lizenzierten. Mit der Abgabe der lizenzierten Software geht die Berechtigung zur Nutzung gem der
Bestimmungen des Nutzungsumfanges auf den nachfolgenden Lizenznehmer ber, der damit im Sinne dieses Software-
Lizenzvertrages an die Stelle des vorherigen Lizenznehmers tritt. Zugleich erlischt die gewhrte Berechtigung des
vorherigen Lizenznehmers zur Nutzung der lizenzierten Software.
8 Dauer des Vertrags
Der Vertrag luft auf unbeschrnkte Zeit; das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt jedoch -
auch ohne Kndigung -, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des
Nutzungsrechts ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle Kopien der Software, einschlielich etwaiger abgenderter
Exemplare zu vernichten, die Software von seinem PC zu lschen und auf Verlangen des Lizenzgebers die vollstndige
Vernichtung durch eine schriftliche Besttigung zu versichern.
9 nderungen und Aktualisierungen
Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen, ist dazu aber
nicht verpflichtet. Der Lizenznehmer hat kein Recht auf die Durchfhrung einer nderung oder Aktualisierung.
Genderte, aktualisierte oder revidierte Software unterliegt den Bestimmungen dieses Software-Lizenzvertrages.
10 Haftung
a) Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht vllig
ausgeschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung
und der Benutzungsanleitung grundstzlich brauchbar ist.
b) Aus den vorstehend unter lit. a) genannten Grnden bernimmt der Lizenzgeber keine Haftung fr die Fehlerfreiheit
der Logiciel. Insbesondere bernimmt der Lizenzgeber keine Gewhrleistung dafr, dass die Software den Anforderungen
und Zwecken des Lizenznehmers gengt oder mit anderen von dem Lizenznehmer ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet.
Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten
oder erzielten Ergebnisse trgt der Lizenznehmer. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche
Matériel. Ist die Software im Sinne von lit. a) grundstzlich unbrauchbar, so hat der Lizenznehmer das Recht, den
Vertrag rckgngig zu machen. Das gleiche Recht hat der Lizenzgeber, wenn die Herstellung von, im Sinne von lit. a),
brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht mglich ist.
c) Der Lizenzgeber haftet nicht frühden die aufgrund der Benutzung dieser Software oder der Unfhigkeit, diese
Software zu verwenden, entstehen (uningeschrnkt eingeschlossen sind Schden aus entgangenem Gewinn,
Betriebsunterbrechung, Verlust von geschftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellem
Verlust) auch wenn der Lizenzgeber von der Mglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Dies doré
nicht, soweit wegen Vorsatzes oder grober Fahrlssigkeit zwingend gehaftet wird.
11 Gerichtsstand
Frühsen Vertrag gelten das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Gerichtsstand fr
alle aus dem Vertragsverhltnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich
zulssig, Berlin.
12 Schlussbestimmungen
Sind einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrags ungltig, so bleiben die brigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der
ungltigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck mglichst nahe kommende, wirksame Bestimmung als
vereinbart.