VvW Control 2017

Licence: Essai gratuit ‎Taille du fichier: 118.94 MB
‎Note des utilisateurs: 5.0/5 - ‎1 ‎Votes

Le contrôle des projets devient plus important dans les bureaux d’architecture et d’ingénierie. Mais la vérification continue de la réussite économique devient également plus importante pour les bureaux de planification, afin d’être prompt à réagir aux développements indésirables. Une gestion de projet bien conçue et bien structurée sous le nom de VVW Control 2017 CS vous permet d’avoir une vue d’ensemble du coût et du niveau de performance à tout moment. Vous pouvez accéder par souris en cliquant sur tous les chiffres clés unifiés du secteur développés et normalisés par l’initiative PeP-practice. Sur la base de ces chiffres clés PeP-7, VVW GmbH a construit d’autres personnages clés rapidement et facilement accessibles via des rapports prédéfinis. En outre, vous êtes en mesure de personnaliser les rapports existants ou de générer de nouveaux rapports. Vous serez stupéfait par un menu facile et clair prompt à contrôler. Outre les aspects du contrôle et de la gestion interne des projets VVW Control 2017 CS fournit des installations supplémentaires pour l’administration des bureaux. Il existe de nombreux modules d’administration qui vous soutiennent pour resserrer les flux de travail et établir la transparence sur tous les participants. Ainsi, vous êtes en mesure d’augmenter la productivité et l’efficacité. Avec VVW Control 2017 CS, vous obtenez la solution parfaite pour le contrôle, la gestion interne de projet und l’administration de bureau basé sur la norme pep-7 coutumière. Ainsi, vous êtes pris en charge pour prendre vos décisions stratégiques ainsi que pour effectuer vos tâches. VVW Control 2017 CS est construit modulaire et disponible par les versions suivantes: 1. suivi du temps (Zeiterfassung) 2. suivi et contrôle du temps (Zeiterfassung + Contrôle) 3. suivi du temps, contrôle et comptabilisation des honoraires (Zeiterfassung + Controlling + Honorarberechnung)

historique de la version

  • Version 2017 posté sur 2016-11-15

    EULA - Accord de licence utilisateur final



    Lizenzbedingungen

    fr die berlassung von Software durch die Vordruckverlag Weise GmbH (- Hersteller-) an ihre Abnehmer (- Anwender -)

    1 Geltungsbereich Sachlicher

    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten fr die Nutzung der dem Anwender vom Hersteller berlassenen Software.

    2. Gegenstand des Vertrages ist die Einrumung einer nach Massgabe der nachfolgenden Regelungen beschrnkten

    Gebrauchslizenz. Alle nicht ausdrcklich gewhrten Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, bleiben vorbehalten und stehen dem Hersteller zu. Die in der Software installierten Urheberrechtsvermerke sind stets unverndert beizubehalten.

    2 Umfang des Nutzungsrechts des Anwenders

    1. Der Hersteller verschafft dem Anwender ein einfaches, dauerhaftes, bertragbares Nutzungsrecht zur Einzelnutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgemssen Gebrauchs in einer Softwareumgebung, die den in der Dokumentation angegebenen Betriebssystemen entspricht.

    2. Der bestimmungsgemsse Gebrauch umfasst als zulssige Nutzungshandlungen:
    a) die Programminstallation und die Anfertigung einer Sicherungskopie gemss 3;
    b) das Laden des Computerprogramms der Software in den Arbeitsspeicher und das Ausfhren gemss 4.

    3. Zu einer weitergehenden Nutzung der Software, insbesondere zur nderung, bersetzung, Vervielfltigung, Zurckentwicklung, Dekompilierung, Entassemblierung oder Portierung auf ein anderes Betriebssystem ist der Anwender nicht berechtigt, auch nicht teilweise oder vorbergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln.

    4. Der Anwender bewahrt die Software so auf, dass Unbefugte keinen Zugriff haben.

    5. Der Anwender verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze in ihrer jeweils gltigen Fassung einzuhalten und eine entsprechende Verpflichtung seinen Mitarbeitern und anderen Personen, die mit der Software in Berhrung kommen, aufzuerlegen.

    3 Installation und Sicherungskopie

    1. Der Anwender darf von dem Original-Datentrger eine einzige funktionsfhige Kopie auf einen Massenspeicher bertragen (Installation).

    2. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-Datentrger berein, so verbleibt der Original-Datentrger als Sicherungskopie. Die Anfertigung einer zustzlichen Sicherungskopie ist dann untersagt. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-DVD nicht berein, so darf der Anwender von dem Original-Datentrger eine einzige weitere Sicherungskopie anfertigen.

    3. Ist eine der dem Anwender genehmigten Kopien beschdigt oder zerstrt, so darf er eine Ersatzkopie erstellen.

    4 Lizenzierungsmodelle

    Der Anwender darf die Software im Rahmen des erworbenen Lizenzmodells verwenden. Vom Hersteller werden folgende Lizenzmodelle angeboten:

    1.Einzelplatzlizenz
    Die Einzelplatzlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software auf einer einzelnen Maschine zu installieren, die nicht als Server dient.

    2.Netzwerklizenzen
    Netzwerklizenzen werden zum einen nach dem entsprechenden Lizenzmodell (Serverlizenz, Standortlizenz, Unternehmenslizenz) für den Server und zum anderen nach der Anzahl der erworbenen Lizenzen für Clients (2 bis 5, 6 bis 20, unlimited) im Rahmen einer Floating License (Die Anzahl der bentigten Lizenzen richtet sich danach, wie viele Nutzer gleichzeitig mit der Software arbeiten) unterschieden.

    2.1 Serverlizenz
    Die Serverlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die zur Software gehrenden Datenbanken auf einer einzigen Maschine zu installieren und zu nutzen, die als Server dienen darf. Die Clients mssen zum selben lokalen Netzwerk (LAN) gehren. Die Anzahl der Clientinstallationen ist nicht beschrnkt. Im Rahmen der erworbenen Floating License knnen 2 bis 5, 6 bis 20 oder unbegrenzt viele Nutzer (illimité) gleichzeitig mit der Software arbeiten.

    2.2 Standortlizenz
    Die Standortlizenz berechtigt den Lizenznehmer das Programm im Rahmen der erworbenen Floating License auf allen Rechnern, die zum selben lokalen Netzwerk (LAN) des Firmenstandortes gehren, beliebig oft zu installieren. Dies gilt auch frühlich, die nur zeitweise mit diesem Netzwerk verbunden sind. Ausserdem ist es Angestellten der Firma gestattet, solange sie Zugriff auf dieses Netzwerk haben und vor Ort arbeiten, eine Version des Programms auf ihrem privaten Heim-PC zu installieren und zu nutzen.

    2.3 Unternehmenslizenz
    Netzwerkversion mit Rechteverwaltung für unbegrenzte Installationen an weltweiten Standorten eines Unternehmens.

    5 Programmpflege, Mises à jour, Interoperabilitt

    1. Updates und Pflegeleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Dieser Vertrag verschafft dem Anwender daher keinerlei Ansprche auf Fehlerbeseitigung, auf Verbesserungen, Abnderungen, Ergnzungen oder Funktionserweiterungen der Software. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern bedrfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, die nur zusammen mit dem Erwerb eines entsprechenden Servicepaketes abgeschlossen werden kann.

    2. Dem Anwender werden verbesserte oder erweiterte Versionen der Software (Updates) angeboten. Frührung kann insoweit eine gesonderte Gebhr verlangt werden, als die frühlichen Software erhobene Lizenzgebhr einmalig ist.

    3. Sonstige Leistungen, wie z.B. die Anpassung der Software an besondere Bedrfnisse des Anwenders, die Erstellung von zustzlichen Schnittstellen oder andere Programmierleistungen erfolgen nur gegen eine gesonderte Vergtung und setzen den Abschluss eines gesonderten Vertrages voraus.

    6 Weitergabe der Logiciel

    1. Der Anwender darf die Software, soweit sie ihm zur dauerhaften Nutzung bertragen wurde, nur so wie sie ihm bergeben wurde, d. h. den Original-Datentrger bei gleichzeitiger Mitbertragung des Nutzungsrechts weitergeben, wobei zugleich das eigene Nutzungsrecht des Anwenders erlischt. Voraussetzung der Weitergabe ist, dass der bernehmer sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklrt.
    Im Falle der zeitlich begrenzten berlassung an den Anwender darf die Software hingegen weder endgltig oder zeitweise weitergegeben, noch Dritten, wozu nicht die Mitarbeiter des Anwenders zhlen, in sonstiger Weise zugnglich gemacht werden.

    2. Eine bertragung des Programms durch berspielen in jeder Form ist unzulssig.

    3. Im Falle der Weitergabe sind smtliche Vervielfltigungsstcke beim Anwender vollstndig und irreversibel unbrauchbar zu machen.

    4. Der Anwender hat dem Hersteller unverzglich den bernehmer mitzuteilen.

    5. Der Anwender darf die Software oder Teile davon nicht zeitweise an Dritte gegen Entgelt oder in Form der Leihe geschftsmssig weitergeben. Auch insoweit gelten Mitarbeiter des Anwenders nicht als Dritte im vorstehenden Sinn.

    7 Gewhrleistung

    1. Es wird die Gewhrleistung dafr bernommen, dass die berlassene Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfllt. Voraussetzung für die Gewhrleistung ist jedoch, dass die Software in ihrer jeweils gltigen, unvernderten Originalfassung sowie unter den in der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen vertragsgem genutzt wurde und nicht bei dem Anwender zum Einsatz kommende Programme oder Daten als urschlich fr die Funktionsstrung anzusehen sind.

    2. Als vereinbart gilt eine Beschaffenheit nur nach schriftlicher Festlegung.

    3. Der Anwender kann im Falle der Mangelhaftigkeit der Software Nachlieferung verlangen. Ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht.

    4. Der Anwender hat dem Hersteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versumnis dieser Frist sind Gewhrleistungsansprche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.

    5. Im brigen verjhren die Gewhrleistungsansprche des Anwenders innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Lieferung, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Sind in diesem Zeitraum Mngel angezeigt worden, so verlngert sich die Gewhrleistungsfrist um die Zeit, whrend der ein etwaiger Beseitigungsversuch seitens des Herstellers andauert.

    8 Haftung

    1. Bei grober Fahrlssigkeit oder Vorsatz haftet der Hersteller nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.

    2. Bei einfacher Fahrlssigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder Leben, Krper oder Gesundheit noch wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
    Bei einfacher Fahrlssigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges vorliegt, die Haftung für Schden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Krper oder Gesundheit beruhen, begrenzt auf 50% der Vertragssumme und jeweils auf typische, vorhersehbare Schden.

    3. Dem Anwender ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere fr eine regelmssige Sicherung seiner Daten zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zustzlichen Sicherungsmassnahmen ergreifen muss.
    Fr die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Hersteller deshalb nur dann und insoweit, als diese Daten im Sinne ordnungsgemsser Datenverarbeitung aus Datenbestnden, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sindbar.

    9 Dritter Schutzrechte

    1. Der Hersteller stellt den Anwender von allen Ansprchen Dritter gegen diesen aus der Verletzung von Schutzrechten an den berlassenen Programmen in ihrer jeweils gltigen Fassung frei, sofern der Anwender den Hersteller von solchen Ansprchen unverzglich schriftlich benachrichtigt hat.

    2. Der Hersteller ist berechtigt, die Software aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten zu ndern oder umzutauschen. Ist dies oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht mglich, kann der Hersteller den Vertrag fr das betreffende Programm fristlos kndigen. In diesem Fall haftet er dem Anwender für den ihm durch die Kndigung entstehenden Schaden insgesamt bis hchstens zur Hhe der Einmalgebhr der Software, die Gegenstand des Anspruchs ist. Der Nachweis keines oder eines nur geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

    10 Kndigung und Rckgabepflicht

    1. Der Hersteller hat das Recht zur fristlosen Kndigung, wenn der Anwender Raubkopien fertigt, die Software unbefugt weitergibt, unbefugten Zugriff nicht verhindert, unberechtigt dekompiliert oder trotz Abmahnung von der Software fortgesetzt vertragswidrigen Gebrauch macht.

    2. Im Falle der fristlosen Kndigung des Herstellers nach Massgabe der vorstehenden Ziffer 1. ist der Anwender zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertrages entstehenden Schadens verpflichtet. Etwaige Schadenersatzpflichten aufgrund hiermit im Zusammenhang stehender sonstiger Rechtsverletzungen bleiben unberhrt.

    3. Endet der Vertrag infolge einer Kndigung oder des Ablaufs der Zeit, früer den er eingegangen wurde, hat der Anwender die Software auf der EDV-Anlage vollstndig zu lschen, smtliche Kopien irreversibel unbrauchbar zu machen sowie die ihm berlassenen Datentrger dem Hersteller unverzglich zurckzugeben.

Détails du programme