PdfCrypter 2.9.0.1

Licence: Essai gratuit ‎Taille du fichier: 13.73 MB
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PdfCryter permet le cryptage ultérieur et la protection des documents PDF. Les systèmes de gestion des profil et des mots de passe facilitent les tâches récurrentes.

historique de la version

  • Version 2.9.0.1 posté sur 2014-04-18

    EULA - Accord de licence utilisateur final



    Lesen Sie nachfolgende Lizenzvereinbarung aufmerksam und sorgfltig durch, bevor Sie dieses Computerprogramm (Software) auf Ihrem Computer einsetzen. Indem Sie unten Ich akzeptiere die Bedingungen der Lizenzvereinbarung aktivieren, erklren Sie Ihr ausdrckliches Einverstndnis mit den nachstehenden Nutzungsbedingungen, die damit zum Bestandteil des zwischen uns geschlossenen Vertrages werden. Frührung, dass Sie mit diesen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind, drfen Sie das Computerprogramm nicht verwenden. Das Computerprogramm wird nicht verkauft, sondern lizenziert zum Zwecke der Nutzung. Eigentum erhalten Sie nur am Speichermedium.

    1. Vertragsgegenstand

    Gegenstand dieses Vertrages ist die Einrumung eines einfachen Nutzungsrechts (Lizenz) an dem Computerprogramm. Handbcher oder sonstige Unterlagen gehren ebenso wenig zum Vertragsgegenstand wie Datentrger. Sie knnen aber über ein Handbuch bzw. Datentrger erwerben. Sie erklren sich damit einverstanden, dass Sie kein Handbuch und keine Datentrger erhalten und insoweit lediglich auf die Online-Hilfe im Computerprogramm zugreifen knnen.

    2. Einrumung einer Lizenz

    Sie drfen das Computerprogramm vervielfltigen, soweit die jeweilige Vervielfltigung für die Benutzung des Computerprogramms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfltigungen zhlen die Installation des Computerprogramms auf den Massenspeicher eines Computer-Arbeitsplatzes, soweit dies vom Kopierschutz nicht verhindert wird, sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher und die Anfertigung von Sicherheitskopien.

    Darber hinaus drfen Sie keine Kopien anfertigen.

    Sie drfen das Computerprogramm auf jeder Ihnen zur Verfgung stehenden Hardware auf einem Computer-Arbeitsplatz einsetzen. Wechseln Sie jedoch die Hardware, mssen Sie das Computerprogramm vom Massenspeicher der bisher verwendeten Hardware lschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrtighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulssig.

    Sie drfen das Computerprogramm, an dem Sie lediglich Nutzungsrechte erhalten, bzw. diese Nutzungsrechte nicht an Dritte veruern, vermieten, verleasen oder verschenken. Sie drfen es aber auf einem Computer-Arbeitsplatz anwenden, um Dritten damit eine Dienstleistung zu erbringen.

    Die Rckbersetzung des berlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rckerschlieung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulssig. Die zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilitt eines unabhngig geschaffenen Computerprogramms erforderlichen Schnittstelleninformationen knnen gegen Erstattung eines Kostenbeitrags beim Hersteller angefordert werden.
    Die Entfernung eines Kopierschutzes ist unzulssig. Nur wenn der Kopierschutz die strungsfreie Programmnutzung beeintrchtigt oder verhindert und der Lieferant trotz einer entsprechenden Mitteilung des Anwenders unter genauer Beschreibung der aufgetretenen Strung die Strung nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigen kann oder will, darf der Kopierschutz zur Sicherstellung der Funktionsfhigkeit der Programms entfernt werden. Fr die Beeintrchtigung oder Verhinderung strungsfreier Benutzbarkeit durch den Kopierschutz trgt der Anwender die Beweislast.

    Andere als die o. g. Programmnderungen, insbesondere zum Zwecke der sonstigen Fehlerbeseitigung oder der Erweiterung des Funktionsumfangs sind nur zulssig, wenn das genderte Programm allein im Rahmen des eigenen Gebrauchs eingesetzt wird. Zum eigenen Gebrauch im Sinne dieser Regelung zhlt insbesondere der gebrauch privé. Daneben zhlt zum eigenen Gebrauch aber auch der beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Gebrauch, sofern er sich auf die Verwendung durch Sie beschrnkt und nicht nach auen hin irgendwie gewerblich verwertet werden soll.

    Die im vorstehenden Absatz angesprochenen Handlungen drfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten berlassen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhltnis mit dem Programmhersteller stehen, wenn der Programmhersteller die gewnschten Programmnderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. Dem Hersteller ist eine hinreichende Frist zur Prfung der Auftragsbernahme einzurumen.
    Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale drfen auf keinen Fall entfernt oder verndert werden.

    3. Freischaltung und Datenberprfung

    Vor Freischaltung des Computerprogramms behalten wir uns das Recht vor, die Richtigkeit des eingegebenen Freischaltschlssels online zu berprfen. Sie erklren sich mit dieser berprfung und mit der dürfteebenen Freischaltschlssels zu berprfen. Sie erklren sich mit dieser berprfung und mit der dadurch notwendigen Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Hierzu gehren auch persnliche Daten wie z.B. eMail-Adresse, Rechnername, Firma und IP-Adresse. Daten werden nur gespeichert, sofern der eingegebene Freischaltschlssel falsch ist.

    4. Illegale Freischaltung/unbefugte Verwendung - Vertragsstrafen

    Jede Freischaltung mit einem illegalen Freischaltschlssel, auch der Versuch der Freischaltung mit einem ungltigen Freischaltschlssel oder jede ber diesen Vertrag hinausgehende nicht vereinbarte Nutzung, die nicht nur einen geringfgigen Versto gegen die Nutzungsbedingungen darstellt, berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Hhe der dreifachen Lizenzgebhr zu verlangen. Ein Schadensersatz und sonstige Ansprche bleiben hiervon unberhrt, ebenso wie der Nachweis eines geringeren Schadens.

    5. Dauer der Lizenz

    Die Einrumung der Lizenz erfolgt auf die Dauer der gesetzlichen Urheberrechtschutzfrist. Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kndigung bedarf, wenn Sie gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages verstoen. Im Falle der Beendigung sind Sie verpflichtet, die Computerprogramm sowie alle Kopien des Computerprogramms zu vernichten. Sie knnen den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass Sie das Computerprogramm einschlielich aller Kopien vernichten.

    6. Begrenzte Gewhrleistung

    Mngel an dem Computerprogramm werden von uns innerhalb der Gewhrleistungsfrist von zwlf Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch Sie behoben. Dies geschieht nach unserer Wahl durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Grnden als fehlgeschlagen anzusehen, knnen Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Vergtung (Minderung) oder Rckgngigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingerumt wurde, ohne da der gewnschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzgert wird, wenn begrndete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Grnden vorliegt.

    7. Beschrnkte Haftung

    Für Schden wegen Rechtsmngeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir unbeschrnkt. Die Haftung für anfngliches Unvermgen, Verzug und Unmglichkeit wird auf das Fnffache des berlassungsentgelts sowie auf solche Schden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Computerprogrammberlassung typischerweise gerechnet werden muss.
    Im brigen haften wir unbeschrnkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Fr das Verschulden sonstiger Erfllungsgehilfen haften wir nur im Umfang der Haftung fr anfngliches Unvermgen nach dem voranstehenden Absatz.

    Fr leichte Fahrlssigkeit haften wir nur, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschrnkung für anfngliches Unvermgen entsprechend Abs. 1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.

    Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschrnkt, der bei regelmiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wre.

    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberhrt ( 14 ProdHG).

    8. Untersuchungs- und Rgepflicht

    Sie sind verpflichtet, das Computerprogramm auf offensichtliche Mngel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mngel sind bei uns innerhalb von zwei Wochen nach Herunterladen schriftlich zu rgen. Die Mngel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind nach Krften detailliert zu beschreiben.
    Mngel, die nicht offensichtlich sind, mssen bei uns innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch Sie gergt werden.

    Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rgepflicht gilt das Computerprogramm in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

    9. Sonstiges

    Der Vertrag zwischen uns unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrcklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    Frührung, dass Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, berhrt dies die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung mglichst nahe kommt.

    nderungen des Vertrages bedrfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

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