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historique de la version
- Version 2.7 posté sur 2007-07-24
Terminsystem, Kalender, buchbare Aufgaben/Termine
Détails du programme
Cluf
EULA - Accord de licence utilisateur final
Lizenzen und Haftung
lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren und benutzen. Sofern Sie mit Blume & Hamann nicht schriftlich einen anders lautenden Lizenzvertrag abgeschlossen haben, erklären Sie durch die Benutzung, Weitergabe oder Installation von Phylax Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung.
Beachten Sie, dass sich diese Lizenzvereinbarung nur auf Software der Firma Blume & Hamann bezieht. Andere Software, wie z.B. Microsoft Word oder Druckertreiber unterliegen den Lizenzvereinbarungen der jeweiligen Hersteller.
Wenn Sie mit irgendeiner der hier aufgeführten Bestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie Phylax nicht installieren, benutzen oder weitergeben.
§1 Support
Für Installation und Nutzung der Software besteht kein Anspruch auf Unterstützung/Support.
§2 Lizenzumfang
Phylax wird nicht verkauft, sondern lizenziert zum Zwecke der Nutzung.
Eine Veränderung oder Modifikation der Software durch Sie selbst oder Dritte mit Ihrer Zustimmung ist nicht zulässig, außer in den in § 69 d Urhebergesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen.
Blume & Hamann untersagt ausdrücklich den Einsatz von Phylax in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichem Ermessen und unter Berücksichtigung aller Umstände und Bedingungen, unter denen Phylax genutzt wird oder genutzt werden soll, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit nach sich ziehen können. Die Benutzung des Programms in einer solchen Umgebung geschieht ausschließlich auf Ihre eigene Gefahr und auf Gefahr der davon betroffenen Personen.
Sie verpflichten sich dazu, Blume & Hamann und ihre Lizenzgeber von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten freizustellen, die Blume & Hamann oder ihren Lizenzgebern aus einer solchen unbefugten Nutzung von Phylax erwachsen.
Jegliche Rechte an Phylax, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an Sie übertragen werden, bleiben ausschließlich Blume & Hamann und ihren Lizenzgebern vorbehalten. Sie sind nicht berechtigt, Phylax, auch im Wege des Software Leasing, zu vermieten oder zu verleihen. Ferner sind Sie nicht berechtigt, Phylax zu verändern, zu übersetzen, auf ihre Funktionsweise zu untersuchen (ingénierie inverse), zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/ oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden, es sei denn, dies ist von § 69 e Urhebergesetz ausdrücklich gestattet.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Phylax Dritten, die in Verbindung mit einem "Datenverarbeitungs - Dienstleister", einem "Application Service Provider" oder ähnlichen Unternehmen stehen, zur Verfügung zu stellen. Aus Ihren Rechten aus dieser Lizenz lassen sich keine Rechte Dritter ableiten.
§3 Gewährleistung
Sofern Sie Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch sind, ist Blume & Hamann im Falle eines Mangels der Software nach eigener Wahl zur Nacherfüllung oder zur Erstattung des Kaufpreises berechtigt. Ihr Recht, im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre, für Unternehmer ein Jahr und beginnt mit dem Erhalt der Software. Sofern Sie Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch sind, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen unberührt.
Alle Mängel, Reparatur- und/oder Gewährleistungsanforderungen sind Blume & Hamann anzuzeigen und können unter der Anschrift "Blume & Hamann, Barkhorstrücken 5a, D-45239 Essen" mitgeteilt werden.
§4 Haftungsausschluss
Die Software wurde mit Sorgfalt erstellt. Blume & Hamann GbR übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software für einen bestimmten, vom Anwender angestrebten Zweck, geeignet ist. Bei Software muss nach Stand von Wissenschaft und Technik gegebenenfalls mit Fehlern gerechnet werden. Es können unter bestimmten Systemvoraussetzungen Unzulänglichkeiten nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden.
Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, -würmern und - Trojanern übernimmt Blume & Hamann GbR keine Haftung, dennoch prüft der Autor jede zur Verfügung gestellte Datei. Blume & Hamann GbR übernimmt keine Gewährleistung über die Funktionsfähigkeit der Software aufBlume & Hamann GbR übernimmt keine Gewährleistung über die Funktionsfähigkeit der Software auf dem Rechner des Anwenders.
Die Haftung für sämtliche Ansprüche des Anwenders ist unabhängig von deren Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf die für den Vertrag erhaltene Vergütung.
Es wird jegliche Haftung ausgeschlossen, die aus der Nutzung der Software, deren Dateien und daraus resultierenden Schäden, Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder irgendeinem anderen Vermögensschaden, für den Anwender oder für einen Dritten entstehen.
Es wird jegliche Haftung ausgeschlossen für alle Schäden, gleich welcher Art, die durch Rückrufaktionen des Anwenders oder eines Dritten, der mit dem Anwender und der Software mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang steht, entstehen.
Ansprüche Dritter oder Ansprüche Dritter, die durch den Anwender getragen und vom Anwender von Blume & Hamann GbR eingefordert werden, sind in jedem Falle ausgeschlossen !
§4.1 Hinweis
Es wird dringend empfohlen, Phylax, wie jede andere Software, vor dem tatsächlichen Einsatz umfassend in einer nicht kritischen Umgebung im Echtbetrieb zu testen. Sie tragen das gesamte Risiko dafür, dass Phylax für die von Ihnen angestrebten Zwecke genutzt werden kann.
§4.2 Alpha- oder Beta-Versionen
Für den Fall, dass die Software eine Alpha oder Beta Version ist, übernimmt Blume & Hamann keinerlei Haftung für jegliche Schäden oder Datenverluste, die durch den Einsatz der Software entstehen.
Alpha oder Beta Versionen können durch eine Versionsnummer bezeichnet werden, welche in der ersten Nummer eine 0 aufweist. (Beispiel: 0.9.5) Ebenfalls ist der Zusatz BETA oder ALPHA, sowie RC gültig, um eine Alpha oder Beta Version zu kennzeichnen.
§5 Urheberrecht/Weitergabe
Das Urheberrecht an der Software steht ausschließlich Blume & Hamann GbR zu. Der Anwender erhält an der Software ein einfaches, unwiderrufliches Recht zur Benutzung der Software. Die Software darf nur zusammen mit allen zugehörigen Dateien und in unverändertem Zustand weitergeben werden. Veröffentlichungen auf CD-ROM innerhalb von Softwaresammlungen und Zeitschriften sind ausdrücklich gestattet. Der Autor erhält jedoch ein Belegexemplar. Veröffentlichungen als Bookware, sind nur mit Zustimmung des Autors zulässig.
Manipulation, Dekompilierung und Disassemblierung der Software und mitgelieferten Dateien wird vom Autor zur Anzeige gebracht und Schadensersatz geltend gemacht.
§6 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag ist das Landgericht Essen ausschließlich zuständig, sofern Sie Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind.
§7 Rechtswahl
Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§8 Zusatz
Die Lizenzbestimmungen können von Zeit zu Zeit angepasst werden. Der Anwender der Software hat sich selbständig über die aktuellen Lizenzvereinbarungen zu informieren.
Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen treten wirksame Vereinbarungen, die dem Sinn der Absicht der unwirksamen Vereinbarungen zugunsten Blume & Hamann GbR am nächsten kommen.